AGB |
AGB der Firma IBD europe group und der angehörigen Tochterfirmen, D - 84072 Hemhausen ( FS ) - gültig seit 01/2010 §1 Allgemeines - Geltungsbereich (1) Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen ( AGB ) gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen. (2) Alle Sondervereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung eines Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen. (3) Unsere AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden. §2 einfaches Angebot für Ware - Angebotsunterlagen - Bestellung (1) Unser Angebot gilt 3 Monate, sofern nicht anders gekennzeichnet. Falls das angebotene Gerät / Modell nicht mehr geliefert werden kann, sondern das neue Gerät / Modell, richtet sich der neue Preis nach der gültigen Herstellerpreisliste. (2) Abweichungen von Abbildungen und Beschreibungen sowie die Berücksichtigung von Druckfehlern und Irrtümern bleiben vorbehalten. (3) Dies bezieht sich auch auf die bestellte Ware im Sinne der Lieferbarkeit. Sollten Schwierigkeiten auftreten, behalten wir uns vor, ein gleiches oder gleichwertiges Gerät von einem anderen Hersteller liefern zu dürfen, entsprechende Preiskorrektur inklusive. (4) Die vom Kunden eingegangene Bestellung ist ein bindender Auftrag, dies kann auch in telefonischer Form erfolgen. (5) Verlangt der Kunde eine sofortige Repartur, ist eine Angebotserstellung nicht möglich, Abrechnung wie unter §4/2. Dies trifft auch bei Reparaturen zu, bei denen die Ursache nicht sofort nachvollziehbar ist, resp. wo der Kunde keine Unterlagen, Baupläne etc., oder eine Ansprechperson mit vor Ort-Kenntnissen besorgen oder zur Verfügung stellen kann. (6) Wir sind berechtigt, diese Bestellung innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung/Email mit Lieferfrist zu bestätigen, oder dem Kunden innerhalb dieser Frist die bestellte Leistung / Ware zuzusenden. §3 professionelles Angebot mit zwingenden Arbeitsleistungen (1) Sollte ein Angebot keine einfache Warenlieferung / Einzelgerät / -e mit oder ohne Fachinstallation betreffen, sondern zuerst eine umfangreiche Vorabtätigkeit verlangen, wie z.B. mit vor Ort-Terminen, Erstellung von Gelände- und Raumplänen, falls diese nicht vorhanden und vor allem Berechnungen der physikalischen Eigenschaften und Werte, die für das Angebot notwendig sind, Erstellung von Plänen für die spätere Fachinstallation, um genaue Kosten zu ermitteln, etc., sind diese zwingenden Vorableistungen, ohne sie das Angebot professionell nicht erstellt werden kann, vollständig kostenpflichtig, inklusive Fahrtkosten, siehe §4/3, auch dann, wenn das Abgebot nach diesen fachmännischen Arbeitsleistungen, egal aus welchen Grund auch immer, nicht angenommen wird. Die Unkostenpauschale beträgt dann 10% des Angebotsbetrages, bei Auftragserteilung erfolgt die volle Verrechnung. (2) Die daraus resultierenden Unterlagen, die mit dem Angebot übergeben werden, unterliegen strikt dem Urheberschutzgesetz, siehe auch §4/12 und dürfen nicht als z.B. eine Ausschreibung verwendet werden. Es sei denn, sie wurden für diese Zwecke kostenpflichtig bestellt. (3) Bei einer Fachinstallation / einem Umbau können die geschätzten Kosten, durch unvorsehbare Zustände z. B. Materialschwäche oder Wunschänderungen mit notwendigen Zeitaufwand, um bis zu 20% abweichen und die Abrechnungssumme im Vergleich zum Angebot entsprechend erhöhen. §4 Kosten - Zahlungsbedingungen - Rechnungen - Gutscheine Aufgrund der aktuellen Preisentwicklung bei Einkauf, Energie, etc. behalten wir uns eine angemessene Preisanpassung ohne Ankündigung entsprechend der allgemeinen Situation vor. (1) Wir behalten uns das Recht vor, bei laufenden Angeboten / Bestellungen die Preise entsprechend den eingetretenen Kostensteigerungen, insbesondere aufgrund von Tarifverträgen und Materialpreissteigerungen zu erhöhen. Beträgt die Erhöhung mehr als 10% des vereinbarten Preises, so steht dem Kunden ein Kündigungsrecht zu. Druckfehler und Irrtümer in der Preisgestaltung bleiben vorbehalten. (2) Zur Zeit werden von IBD europe group für Reparaturen, Service und Fachinstallationen analoger Technik pro Stunde netto € 69,00 berechnet, für digitale Technik netto € 99,00 und bei gemischter Tätigkeit im Service pro angefangene Stunde netto € 84,50. Für Fachplanung, Ingenieurleistungen und Programmierung berechnet IBD europe group netto € 129,00 und schließlich für Entwicklung und Sonderanfertigung netto € 169,00. Sonderkonditionen sind nur nach Vereinbarung / Umsatz möglich. (3) Für Check einer Anlage im Service wird eine Pauschale von netto € 89,00 erhoben. Bei Auftragsvergabe für eine Reparatur oder einen Neukauf entfällt dieser Betrag. Die Versand- und Rücksendungskosten trägt der Kunde. Für fest installierte Anlagen vor Ort richtet sich der Preis nach Umfang der Technik und Zeitaufwand ( s. oben ). Pauschalabrechnungen sind nach Vereinbarung auch möglich. Eine Fahrtkostenpauschale ( hin und zurück ) beträgt pro km netto € 0,50. Bei VIP-Kunden mit Sonderkonditionen fallen diese Kosten jedoch gänzlich weg. (4) Die gesetzliche Mehrwertsteuer 19 % ist im Rechnungsbetrag enthalten und gesondert aufgeführt. (5) Die Belieferung erfolgt grundsätzlich gegen Nachnahme/Vorkasse, sofern keine anderen Vereinbarung getroffen wurden. (6) Ist eine andere Zahlungsvereinbarung als Belieferung gegen Nachnahme getroffen, ist der Kaufpreis, sofern sich aus der Auftragsbestätigung/Email nichts Anderes ergibt, ohne Abzug innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank p.A. zu fordern. Falls wir in der Lage sind, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, sind wir berechtigt diesen geltend zu machen. (7) Sonderkonditionen und Reparturen sind zahlbar sofort ohne Abzug. Bei Verzug s.oben §3/5. (8) Sollte der Kunde zusätzliche Angaben ( genaue Arbeitsnachweise, Fahrtkosten, Material- und Teileabrechnung ) zur Auftragsausführung haben wollen, die den üblichen Rahmen als Position/Posten auf der Rechnung überschreiten, sind diese ausschließlich in schriftlicher Form spätestens bei der Auftragsvergabe zu fordern. Spätere Forderungen, insbesondere bei Zeitangaben oder defekten/alten Teilen wg. Entsorgung etc., können auf keinen Fall berücksichtigt werden. (9) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. (10) Nach Vertragsschluss uns bekannt werdende Umstände, die geeignet sind, Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Käufers aufkommen zu lassen, haben sofortige Fälligkeit aller unserer ausstehenden Forderungen zur Folge. (11) Die gelieferte Ware und unsere Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum und können somit nur mit unserer Genehmigung vorab gänzlich oder teilweise genutzt oder weiter verkauft werden. (12) Fachplanungen und entsprechende Unterlagen unterliegen dem Urheberschutzgesetz, IBD europe group behällt sich alle Rechte vor, Weiterleitung wird strengstens untersagt, etwaige Verwendung, auch auszugsweise, ist strafbar und somit nur mit unserer schriftlichen Genehmigung. (13) Für Gutscheine sind grundsätzlich unsere AGB maßgeblich, Gutscheine gelten nicht für einzelne Geräte, ebenfalls keine Auszahlung / kein Addieren möglich, allgemein jeder Gutschein nur 1x pro Auftrag einlösbar. Sie gelten auch nicht für tragbare Anlagen und minderwertige Beschallungen / Lichtanlagen. Jeder Gutschein entpricht einem Netto-Mindestumsatz : Gutschein 100 € > Umsatz 500 € / 300 € > 1.500 € / 500 € > 2.500 € / 1.000 € > 5.000 €. Druckfehler und Irrtümer vorbehalten. §5 Lieferung - Installation - Referenzen (1) Die Lieferung erfolgt ab Lager Hemhausen, solange der Vorrat reicht. Die Gefahr geht mit Übergabe der Ware von IBD europe group an das transportausführende Unternehmen / an den Kunden über. Dies gilt sowohl für Hauptlieferungen als auch für eventuelle Teillieferungen. Alle Lieferungen erfolgen, sofern nichts Anderes angegeben ist, per DHL oder Spedition. (2) Der Mindestbestellwert beträgt 50 € netto Warenwert. Darunter wird ein Mindermengenzuschlag von 10 € netto berechnet, falls nicht anders vereinabart. (3) Gerät IBD europe group in Verzug, so ist unsere Schadensersatzpflicht im Fall leichter Fahrlässigkeit auf einen Betrag von 50% des vorhersehbaren Schadens begrenzt. Weitergehende Schadensersatzansprüche setzen voraus, dass die Ursache des Verzuges auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit besteht. (4) Setzt uns der Kunde, nachdem wir bereits in Verzug geraten sind, eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung, so ist er nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten; Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung in Höhe des vorhersehbaren Schadens stehen dem Besteller nur zu, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhte; im übrigen ist die Schadensersatzhaftung auf 50 % des eingetretenen Schadens begrenzt. (5) Die Haftungsbegrenzungen gem. §5/1 und §5/3 gelten nicht, sofern ein kaufmännisches Fixgeschäft vereinbart wurde; Gleiches gilt dann, wenn der Kunde wegen des von uns zu vertretenden Verzuges geltend machen kann, dass sein Interesse an der Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist. (6) Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus, genauso wie die von unseren Herstellern und Lieferanten. Für diese übernimmt IBD europe group keine Haftung. (7) Bei unvorsehbaren Hindernissen vor Ort während einer Fachinstallation, z.B. durch Fremdverschulden oder mangelnde Unterlagen, kann IBD europe group den vereinbarten Preis bis zu 20 % erhöhen. (8) Im Falle eines von uns nicht zu vertretenden vorübergehenden Leistungshindernisses verlängert sich die Lieferfrist um den Zeitraum, in dem dieses Leistungshindernis besteht. (9) Transportschäden müssen umgehend DHL oder dem Spediteur gemeldet werden. (10) Bei Eigeninstallation oder von einer Firma, die der Kunde selbst bestellt hat, tragt IBD europe group keine Verantwortung für die Ausführung der Installation. Sollten dabei Schäden an gelieferten Geräten entstehen, verliert der Kunde sofort die gesetzliche Gewährleistung und trägt vollständig die Reparaturkosten gem. §4/2. (11) Der Kunde ist mit der Bestellung/Lieferung automatisch damit einverstanden, daß sein Auftrag zu unseren Referenzen hinzugefügt werden darf. §6 Gefahrenübergang - Verpackungskosten (1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung "ab Lager" vereinbart. (2) Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsverordnung werden nicht zurückgenommen, ausgenommen sind Paletten. Der Kunde ist verpflichtet, für eine Entsorgung der Verpackungen auf eigene Kosten zu sorgen. (3) Sofern der Kunde es wünscht, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken; die insoweit anfallenden Kosten trägt jedoch der Kunde. §7 Rückgaben Rücksendungen mangelfreier Sendungen werden von uns nicht zur Gutschrift angenommen, es sei denn, die Rücksendung erfolgt mit unserem vorherigen Einverständnis. Bei vereinbarten Rücksendungen mangelfreier Lieferung berechnen wir für die Aufarbeitung der Retoure eine Kostenbeteiligung von 2O % des Waren-Nettowertes. Die Rücksendung hat für uns kostenfrei, in Original-Verpackung, sowie mit einer zusätzlichen Umverpackung, unbenutzt und in einwandfreiem Zustand zu erfolgen. Sonderanfertigungen, Vorführgeräte und Gebrauchtgeräte sind stets von der Möglichkeit der Rückgabe ausgeschlossen. Auftragsveränderungen und Stornierungen bedürfen der Schriftform und diesseitiger Zustimmung. §8 Mängelgewährleistung (1) Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mangelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Im Falle der Mangelbeseitigung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einen anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. (2) Sind wir zur Mangelbeseitigung / Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, insbesondere verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, oder schlägt in sonstiger Weise die Mangelbeseitigung / Ersatzlieferung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Wandlung (Rückgängigmachung des Vertrages) oder eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen. (3) Soweit sich nachstehend nichts Anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden - gleich aus welchen Rechtsgründen - ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für den entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden. (4) Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Kunde wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung gemäß §§463, 480 Abs. 2 BGB geltend macht. (5) Sofern wir fahrlässig eine Kardinalpflicht oder eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, ist unsere Ersatzpflicht auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. (6) Die Gewährleistungspflicht beträgt 24 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang. Diese Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden. §9 Gesamthaftung (1) Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in den §8/3 bis §8/5 vorgesehen, ist - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs - ausgeschlossen. Erfasst werden also auch Ansprüche wegen Verschuldens bei Vertragsverhandlungen, Verletzung einer Nebenpflicht und sonstige gesetzliche Ansprüche, z.B. aus der Produzentenhaftung gem. §823 BGB. (2) Die Regelung gilt nicht für Ansprüche gemäß Produkthaftungsgesetz sowie für Fälle des Unvermögens und der Unmöglichkeit. (3) Bei Installationen übernehmen wir für eine unzureichende Bausubstanz bzw. ungenügende Tragfähigkeit der Wände und Decken keine Haftung. Etwaige Schäden, auch an Geräten, Waren oder Personen, trägt der Kunde bzw. Betreiber selbst. (4) Zeitverzögerungen bei der vereinbarten Fertigstellung eines erteilten Auftrags an IBD europe group durch Andere auch am Projekt beteiligten Gewerke sind grundsätzlich aus unserer Haftung völlig ausgeschlossen. (5) Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. §10 Eigentumsvorbehalt (1) Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der unter Vorbehalt gelieferten Kaufsache durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden - abzüglich angemessener Verwertungskosten - anzurechnen. (2) Der Kunde ist verpflichtet, das Vorbehaltseigentum pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, dieses gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen, um auch eine Garantie aufrecht zu erhalten. (3) Bei Pfändungen und sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gem. §771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gem. §771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunden für den uns entstandenen Ausfall. (4) Die nachfolgenden §9/5 bis §9/10 gelten nur für mit Kaufleuten abgeschlossene Verträge. (5) Der Besteller ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura Endbetrages (einschl. Mehrwertsteuer) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Besteller auch nach der Abtretung berechtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. (6) Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung so lange nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf ein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies aber der Fall, können wir verlangen, dass der Besteller uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. (7) Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit Anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den Anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im übrigen das Gleiche wie die für die unten Vorbehalt gelieferte Kaufsache. (8) Wird die Kaufsache mit Anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den Anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Besteller verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns. (9) Der Besteller tritt uns auch die Forderungen zur Sicherheit unserer Forderungen gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen. (10) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns. §11 Gewährleistung - Garantie (1) Grundsätzlich weisen wir daruaf hin, daß eine Gewährleistung keine Garantie bedeutet. (2) Es gilt für neue Geräte ausschließlich gesetzliche Gewährleistung nach EU-Recht, in der Regel 24 Monate, für Akkus 6 Monate und für gebrauchte Geräte / Teile 12 Monate, falls nicht ausdrücklich, z.B. bei Sonderanfertigungen oder vom Hersteller, anders vermerkt/gekennzeichnet. (3) Solten Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sein, muss der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig von einer einschlägigen Fachfirma durchführen lassen, um die Gewährleistung aufrecht zu erhalten. (4) Als Gewährleistungsnachweis reicht eine IBD europe group-Rechnung im Original, im Ausnahmefall eine Kopie. Wie die Gewährleistung abgewickelt wird, entscheidet ausschließlich IBD europe group, bzw. der Lieferant / Hersteller. Anspruch auf kostenlose Leihgeräte hat der Kunden generell keine, es sei denn, man hat andere Vereinbarungen, z.B. beim Verkauf, schriftlich getroffen. Das gilt auch für Abholung und Rücklieferung. (5) Eine Gewährleistung für Produkte, die IBD europe group nicht geliefert oder installiert hat, kann nur im Sonderfall und nach Rücksprache mit dem Hersteller abgewickelt werden. (6) Über eine mögliche, freiwillige Garantie, nicht mit Gewährleistung verwechseln, entscheidet grundsätzlich nur der Hersteller, im Ausnahmefall in Vertretung IBD europe group. §12 Gerichtsstand / Erfüllungsort (1) Gerichtsstand ist München. (2) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort. §13 Abschlußklausel Diese AGB sind jedem Kunden frei zugänglich und müssen nicht gesondert, egal auf welcher Weise, zugestellt oder präsentiert werden. Mit einer Kontaktaufnahme, meistens in Form einer Email, die dann ausdrücklich auf AGB hinweißt oder mit der Bestellung einer Leistung / Ware, bestätigt der Kunde verbindlich, daß er unsere AGB gelesen und diese generell und ohne Ausnahme anerkannt hat. |